Honorarvereinbarung Selbstzahler (gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen)

Die Behandlung erfolgt mit Naturheilverfahren, die in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen nicht erstattet werden. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen teilweise die Gebühren für osteopathische Behandlungen. Die Craniosacrale Therapie gehört hier ebenfalls dazu. Als Masterpraktizierende im Craniosacral Verband Deutschland erfülle ich alle dafür notwendigen Vorgaben. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob und wieviele Behandlungen durch Ihre Kasse erstattet werden.

 

Eine Craniosacrale Behandlung dauert in der Regel 60 - 75 Minuten und kostet zwischen 90,-€ und 105,-€

Jede weitere Viertelstunde wird mit 15 ,-€ in Rechnung gestellt.

 

Eine einstündige Behandlung mit einem anderen Naturheilverfahren kostet 90,-€.

Jede weitere Viertelstunde wird mit 15 ,-€ in Rechnung gestellt.

 

 

Honorarvereinbarung Privatkassen

Privatkassen erstatten die Rechnungen im Rahmen ihres Versicherungsvertrages und auch nicht für alle Therapieverfahren. Oftmals übernimmt die private Kasse die Kosten nur anteilig, da die Kassen die Gebührensätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus dem Jahr 1985 zugrunde legen, die bislang nicht angeglichen wurde, und die Erstattung oft begrenzen. Die Behandlung erfolgt nach Honorarvereinbarung unabhängig vom Erstattungssatz der Kassen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden. Ggf. müssen Sie einen Selbstzahleranteil übernehmen.

 

 

Kursgebühren

Die Gebühren der Kurse variieren je nach Länge, Inhalt und Veranstaltungsort. Die Angaben sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen.